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Der Artikel https://www.kreiszeitung.de/lokales/verden/ottersberg-ort29239/keine-ausnahme-rehkitzretter-13644312.html und Interventionen des NDR zeigte Wirkung:
Durch sie und die Hartnäckigkeit unserer 1.Vorsitzenden Sarah Meyer und ihre exzellente Vernetzung in der Kommunalpolitik sowie gute Kontakte in der Presse ist es ihr gelungen, für unsere Sache eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken.
Diese wird auch auf die anderen niedersächsischen Gruppierungen und Vereine der Rehkitzrettung angewendet.
In Ergänzung zum u.s. Text ist uns nachträglich telefonisch auch die Suche mit 4 Personen gestattet (zwei 2-er Gruppen in einem Team).
Schreiben vom 8. April 2020
Sehr geehrte Frau Meyer,
ich bestätige Ihnen hiermit die in dem gerade geführten Telefonat gegebene Zusage, dass die von Ihnen beabsichtigte Rehkitzrettung auch in diesem Jahr durchgeführt werden kann.
Die vom Land Niedersachsen erlassene Verordnung vom 07.04.2020 weicht vom Wortlaut von der der Antwort vom 26.03.2020 zugrunde liegenden Allgemeinverfügung ab. Jetzt sind nur noch Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen verboten (sh. § 1 Abs. 5 Nr. 1 der anl. Verordnung).
Die von Ihnen geplante Rehkitzrettung findet außerhalb einer Vereinseinrichtung statt, so dass Ihr Vorhaben nach der derzeitigen Rechtslage nicht mehr verboten, sondern zulässig ist.
Ich bitte – wie besprochen – folgendes zu beachten:
- Rehkitzsuche in Kleingruppen von bis zu 3 Personen
- Abstand innerhalb der Gruppen von mindestens 5 Metern
- Desinfektion der zur Suche eingesetzten Geräte und Hilfsmittel vor Beginn und nach Abschluss der Suchaktion
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:
Reiner Heemsoth
Landkreis Verden
Der Landrat
Verwaltungsdienst Veterinärdienst und Gesundheit
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)