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SORGFALTSPFLICHT BEI DER WIESENMAHD
Rehkitzrettung mit Unterstützung moderner Technik

Grundsätzlich stehen wir allen betroffenen Landwirten zur Absuche der zur Mahd vorgesehenen Grünflächen kostenlos zur Verfügung.

Der örtlichen Nähe des Vereinssitzes geschuldet haben die Liegenschaften in Fischerhude und angrenzenden Örtlichkeiten Vorrang.

Sind darüber hinaus Anfragen und Wünsche zur Absuche anderer Flächen vorhanden, werden diese, wenn möglich, in der Reihenfolge der Anmeldung angenommen und terminiert.

Eine Beschreibung der Lage der Grünfläche ist notwendig. Wir werden gemeinsam mit dem Landwirt eine Ortsbegehung einige Tage vor dem Mäheinsatz durchführen.

Nehmen Sie doch bitte rechtzeitig über die unten in der Fußzeile angebotenen Möglichkeiten mit uns Kontakt auf.

Wir verabreden mit Ihnen einen Termin zur Beschau. Dieser muß möglichst frühzeitig stattfinden, um uns eine effiziente Teamplanung zu ermöglichen.

Der Suchauftrag wird dann am selben Tag der Mahd in den frühen Morgenstunden (von ca. 5:00 bis 9:00) ausgeführt. Bleiben Sie während der Absuche telefonisch erreichbar, damit wir Sie über gesicherte Kitze informieren können. Die abgesuchte Fläche sollte möglichst bald gemäht werden, damit die Kitze nach der Mahd umgehend wieder freigesetzt werden können.

Bitte informieren Sie uns, falls der Mahdtermin kurzfristig verschoben wird. Unsere Absuche macht nur direkt vor der Mahd einen Sinn.

Nach der Mahd wünschen wir uns eine Rückmeldung, ob auch alles gut gegangen ist. Damit wir in Sachen Kitzrettung weiter an uns arbeiten können.

 

Wir weisen darauf hin, das vor Einsatz des Suchteams eine schriftliche Einverständniserklärung zum Betreten und Überfliegen der Liegenschaft vom Besitzer (Eigentümer oder Pächter) unterschrieben werden muß. Dies hat rechtliche und versicherungsrechtliche Hintergründe. Dem Erlaubnisgeber entstehen natürlich keinerlei Nachteile, Kosten oder Verpflichtungen daraus.

Für die Rehkitzrettung benötigen wir außerdem die Genehmigung des zuständigen Revierinhabers. Bitte drucken Sie sich unsere Jagdpächtererlaubnis aus, lassen ihn vom Revierinhaber unterschreiben und senden sie ihn per Email an uns oder übergeben ihn uns morgens am Einsatzort.

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